Gültigkeit eines Gutscheins
Was ist ein Gutschein?
Ein Gutschein ist ein Dokument, das einen Anspruch auf eine Leistung repräsentiert bzw. dokumentiert. Jeder Gutschein ist eine Urkunde. Gutscheine können rechtlich als Wertpapier oder als Beweisurkunde interpretiert werden.
Wie lange ist ein Gutschein gültig? (Verjährungfrist)
Gutscheine verjähren seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 innerhalb der regelmäßigen Frist von drei Jahren nach Ausstellung, gerechnet vom 31. Dezember des Ausstelljahres. Etwas anderes gilt nur, wenn der Gutschein befristet ist, sofern die Frist nach den Gepflogenheiten des jeweiligen Geschäftszweiges ihrerseits “angemessen” ist; ist diese Frist jedoch zu kurz bemessen, richtet sich die Gültigkeit nach den allgemeinen Verjährungsregeln (3 Jahre).
Nach einem Urteil des Landgerichts München I vom 5. April 2007 (AZ: 12 O 22084/06) haben Gutscheine allgemein eine Einlösefrist von drei Jahren, unabhängig davon, ob ein anderes Verfallsdatum aufgedruckt ist.[1]
Ausnahmen von der Dreijahresregelung gelten für spezielle Gutscheine wie etwa Konzert- oder Theatergutscheine, die an bestimmte Vorstellungen gebunden sind.
Quelle: wikipedia.de